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Das ungewöhnliche traufständige Fachwerkdoppelhaus zeigt in der Verlängerung der Glockengasse eine Hofeinfahrt, die je zur Hälfte zu beiden Hausteilen gehört. Der rechte, auf einem hohen Bruchsteinsockel errichtete Gebäudeteil zeigt ein einfaches, stockwerkweise abgezimmertes Fachwerkgefüge mit langen, gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln, das seine Bauzeit in das 18. Jahrhundert datiert. Der linke, noch verputzte Gebäudeteil spiegelt den rechten Bauteil. Das Doppelhaus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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