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Die an der Ecke zur Straße An der Schule gelegene, aus Wohnhaus, linksseitigem, überbautem Tor und Nebengebäude bestehende Hofreite hat wichtige städtebauliche Funktion. Sie ist mit ihrem verputzten, giebelständigen Fachwerkwohnhaus mit hohem Sockel, auskragendem Obergeschoss und den an bauzeitlicher Position erhaltenen Fenstern in ihrer baulichen Struktur erhalten. Aufgrund ihrer exponierten Lage sowie des hohen historischen Aussagewertes sind die genannten Gebäudeteile aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |