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Zweigeschossiges, zur Pfarrgasse giebelständiges Eckhaus mit rechtsseitigem traufständigem Toranbau. Das leicht in den Straßenraum vorspringende, auf einem Bruchsteinsockel errichtete Fachwerkgebäude ist, wie das regelmäßige, mit geschosshohen Streben ausgestattete Fachwerk erkennen lässt, gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstanden. Aufgrund seiner exponierten Ecklage und seiner Lage in der Sichtachse der Langgasse ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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