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Schmales giebelständiges Fachwerkhaus auf flachem Bruchsteinsockel. Das bis auf den Giebel verputzte, zweigeschossige Wohnhaus zeigt Überkragungen am Obergeschoss und im Giebel, die eine Erbauung im 17. oder 18. Jahrhundert nahe legen. Das schlichte Gebäude markiert direkt neben dem aufwändigen Pfarrhaus den Beginn der historischen Bebauung an der Pfarrgasse und ist einschließlich der rückwärtigen Scheune aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |