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Die ortsbildprägende Hofanlage liegt auf einer Hangterrasse an der stark ansteigenden Alten Gasse schräg gegenüber einer alten Bruchsteinstützmauer. Sie besteht aus einem mit der Giebelseite zur Straße orientierten Fachwerkwohnhaus, einem Anbau und einer Fachwerkscheune. Das an den Traufseiten verputzte Wohnhaus zeigt an der Giebelseite regelmäßiges, symmetrisch gegliedertes Fachwerk mit leicht gekrümmten Eckstreben. Aufgrund ihrer exponierten Stellung hat die in ihrer heutigen Ausformung wohl auf das 18. Jahrhundert zurückgehende Hofreite wichtige Funktion im Straßenbild und ist daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |