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Traufständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem, den Geländeanstieg ausgleichenden Sockel. Der zweizonige Rähmbau, der wohl im 18. Jahrhundert entstanden ist, hat eine profilierte Schwelle und leicht gekrümmte, stockwerkhohe Streben. Das durch einen sekundären Drempel im Dachbereich veränderte Haus ist aufgrund seiner exponierten Lage am Beginn der Bergstraße, die in spitzem Winkel von der Oberen Pforte nach Nordwesten abgeht, Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |