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Das exponiert in der Sichtachse der Oberkleener Straße am so genannten Kreuz gelegene Fachwerkwohnhaus besteht aus einem giebelständigen Teil und einem rechts angefügten, überbauten Tor. Das symmetrisch gegliederte, aus schlanken Hölzern gefügte Fachwerk deutet auf eine Entstehung im 19. Jahrhundert hin. Wichtige Merkmale sind die geraden Streben an den Eckständern des Obergeschosses und die mit Hilfe von Winkelbändern unten rund abschließenden Brüstungsfelder im Giebel. Das Gebäude ist einschließlich der überbauten Toranlage Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |