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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit steilem Satteldach auf hohem Bruchsteinsockel. Das an der Vorderseite verkleidete, wohl Mitte des 18. Jahrhunderts errichtete Haus lässt auf der Traufseite zum Hof regelmäßiges Fachwerk der Erbauungszeit mit hohen Streben und Kopfwinkelhölzern im Eckbereich erkennen. Zusammen mit dem neueren Hoftor vom Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte (Hüttenberger Tor) und dem traufseitig zur Straße liegenden Nebengebäude ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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