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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit rechtsseitig angefügtem Tor. Das mit einem Sockel ausgestattete, im Dachbereich veränderte Gebäude zeigt die bauzeitliche Position der Fenster, die im Obergeschoss der Giebelseite zu einem Paar zusammengezogen sind. Es ist auch aufgrund seiner etwas in den Straßenraum hineinragenden Position einschließlich des Hoftores mit separater Handpforte (Hüttenberger Tor) aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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