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Das zur Straße giebelständige Fachwerkwohnhaus ist auf dem zum Schloss hin ansteigenden Gelände über einem niedrigen Bruchsteinsockel errichtet. Der Bau des 18. Jahrhunderts zeigt an Trauf- und Giebelseite regelmäßiges Fachwerk, dessen Eck- und Bundständer durch 3/4-hohe Streben mit Kopfwinkelhölzern betont werden. Das Gebäude ist aufgrund seiner Lage an der Ecke des steil ansteigenden Grabentürchens aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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