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Die gegenüber der Einmündung der Schlossstraße gelegene Hofreite mit zweigeschossigem Wohnhaus des frühen 20. Jahrhunderts wird von einer aufwändig gestalteten, aus Torfahrt, Pforte und einer Wandung bestehenden Toranlage abgeschlossen. Das in der Tradition der Hüttenberger Tore stehende Holzbauwerk zeigt in der links gelegenen Toreinfahrt geschweift geführte Kopfbänder, während das Gefach über der Pforte bandartig geschwungene, volutenförmig auslaufende Hölzer enthält, die oben eine rautenförmige, unten eine lyraförmige Konfiguration ergeben. Da das Tor einen wichtigen Akzent im Straßenraum setzt, ist es aus städtebaulichen sowie aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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