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Das zur Straße giebelständige, seitlich und rückwärtig erweiterte Fachwerkwohnhaus wahrt im Obergeschoss symmetrisch aufgebautes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Außer den 3/4-hohen Streben mit Kopfwinkelhölzern im Eckbereich sind die profilierten Schwellen am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel bemerkenswert. Wegen seiner Wirkung im Straßenbild ist das Haus aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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