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Charakteristische Hofreite mit giebelständigem Fachwerkwohnhaus und Nebengebäuden. Das Wohnhaus zeigt im Obergeschoss regelmäßiges Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit steil gestellten Streben und Kopfwinkelhölzern, profilierten Schwellen und profiliertem Rähm. Das Dach wurde zu einem späteren Zeitpunkt, vermutlich im frühen 19. Jahrhundert als hohes, steiles Satteldach mit niedrigem Drempel errichtet. Aufgrund seiner für das Straßenbild wichtigen Lage an der nach Südwesten stark abfallenden Straße ist es zusammen mit der gegenüberliegenden Bruchsteinstützmauer, die die Straße in der Mitte unterteilt, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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