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Das in Ziegelmauerwerk errichtete Wohnhaus fällt durch Bauweise und Dekor in Form von mit hellen Steinen durchsetzten Bändern in Gesimshöhe des Erd- und Obergeschosses auf. Auch die von flachen Segmentbögen überfangenen Fenster zeigen Ziegeleinfassungen, bei denen sich je drei helle und dunkle Ziegelsteine abwechselnd zu einer würfelähnlichen Einrahmung gruppieren. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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