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Das langgestreckte zweigeschossige Gebäude wurde um 1930 als Schulgebäude errichtet. Der schlichte Bau wird ausschließlich durch paarweise bzw. zu Vierergruppen angeordnete Fenster mit horizontal mittigem Kreuzstock gegliedert. Dominante Betonung der Fassade bildet ein runder, außermittig aus der Flucht hervortretender Erker, der die horizontale Gliederung der Fenster mit drei Fenstern in beiden Geschossen aufnimmt. Eine schlichte Kegelhaube bildet das Dach, welches unterhalb des Satteldaches des Hauptgebäudes endet. Das Gebäude ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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