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Dominante Hofreite am südlichen Ortseingang. Das im Erdgeschoss massive, im Obergeschoss in Fachwerk ausgeführte Wohnhaus wurde im frühen 20. Jahrhundert errichtet und zeigt einen eher spielerischen Umgang mit der Hölzeranordnung. Zwei Fenster mit auffällig gestalteten Klappläden zeigen in ihren Brüstungsfeldern je vier Winkelhölzer, die die Putzfläche als liegendes Sechseck umrahmen. Der mittige Bundständer wird von einem Brüstungsriegel gekreuzt, an welchen sich oben und unten schräge, gegenläufig angeordnete Streben anschließen. Auffällig sind die beiderseits der Fenster unter der Dachschräge befindlichen, quadratischen kleinen Fenster mit schlichter weißer Rahmung. Das Erdgeschoss ist ausschließlich durch Fenster und Klappläden gestaltet, jedoch ohne symmetrische Gliederung. Die gesamte Hofanlage stellt aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen ein Kulturdenkmal dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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