Obere Pforte 2
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Gießen, Stadt und Landkreis
Langgöns
Cleeberg
  • Obere Pforte 2
Flur: 3
Flurstück: 184

Traufständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellersockel mit linksseitig angefügtem, überbautem Hoftor. Der an der Einmündung der Bergstraße gelegene Bau zeigt im Obergeschoss über der profilierten Schwelle einfaches asymmetrisches Fachwerk mit geschosshohen Streben. Das zugehörige Hoftor, das zum überbauten Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte gehört, hat im Vergleich zum Haupthaus aufwändigeres Fachwerk. Hauptcharakteristikum ist hier das vierteilige Fensterband, das von weit ausgreifenden, nach oben gebogenen Streben mit geraden Gegenstreben flankiert und von einem differenziert gestalteten Quergebälk mit Zahnleiste und profilierten Füllhölzern unterfangen wird. Beide Öffnungen haben bogige Abschlüsse. So ist die Torfahrt mit langen, geschwungen geführten Kopfbändern versehen, während die Pforte mit Winkelbändern und profiliertem Gesims ausgestattet ist. Die wichtigsten Zierelemente sind ein breites Kerbschnittband mit Begleitbändern an der Torfahrt, ein einfaches Schnitzband an der Pforte und das geschweift geführte Kreuz der Gefachfüllung, dessen Mitte durch einen als Radbild gefassten Sechsstern hervorgehoben erscheint. Die über der Handpforte angebrachte Inschrift lautet: "DIESER BAU IST ERBAUET DURCH JOHANN OTTO MARTIN UND SEINE HAUSFRAU ANNA MARGRETHA. IST AUFGESCHLAGEN DEN 10TEN JULIUS 1762". Das Anwesen ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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