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Die am terrassierten Hang errichtete, im Verhältnis zum Straßenverlauf tiefliegende Hofanlage hat straßenbildprägende Funktion am Eingangsbereich zur Burg. Das noch aus dem 17. Jahrhundert stammende Wohnhaus zeigt über dem verputzten Erdgeschoss ein Fachwerkgefüge mit gebogenen Streben an den Eckständern und schrägen Fußstreben in den Brüstungsfeldern der Fenster. Das Gebäude wurde sekundär erweitert und erhielt im 19. Jahrhundert ein neues Dach. Einschließlich seiner Nebengebäude ist die Hofanlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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