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Das 1902 errichtete, exponiert am sogenannten "Kreuz" stehende Wohnhaus entstand auf dem Gelände einer ehemaligen Mühle. Zwei breite Halbwalmgiebel mit Freigespärre prägen die Ansicht sowohl zur Oberkleener Straße, als auch zur Aulbachstraße hin. Wichtige, zeittypische Gestaltungsmerkmale zeigen auch die Fachwerkobergeschosse. Sie haben regelmäßiges, an den Giebeln symmetrisch gegliedertes Fachwerk mit geschosshohen, geraden Streben sowie achteckig bzw. schildförmig gestaltete Brüstungsfelder unterhalb der Fenster. Aufgrund seiner straßenbildprägenden Lage ist das gründerzeitliche Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |