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Das schmale traufständige Nebengebäude ist Teil des seit etwa 1860 betriebenen Wirtshauses „Zur Krone". Das steil proportionierte Fachwerkgebäude, dessen Giebelseite vollständig einsehbar ist, dürfte seinem Fachwerk nach noch im späten 18. Jahrhundert entstanden sein. Charakteristische Merkmale sind die leicht geschwungenen, geschosshohen Streben, die auf der Giebelseite mit Gegenstreben versehen sind. Aufgrund seiner wichtigen Funktion im Straßenbild ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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