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Das ursprünglich als Scheune mit Stallteil errichtete Gebäude zeigt außergewöhnliches, mehrfach verändertes Fachwerk mit stark dimensionierten Hölzern. Bemerkenswert sind die bis auf die Grundmauer durchgehenden Eck- und Bundständer, die dazwischen eingezapften Schwellen und die kräftigen, geschwungenen, geschosshohen Streben auf der Traufseite. Da das stark exponierte Gebäude an der Ecke der Alten Gasse liegt, die von hier aus in scharfem Winkel Richtung Westen führt, muss es sowohl aus städtebaulichen Gründen, als auch wegen seiner Bauweise aus geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |