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Dornholzhausen
Am Kesselberg 1-3, 2
Dorfstraße 7-37, 10-32
Hohl 2
Kirchgasse 1
Die aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ausgewiesene Gesamtanlage umfasst den innersten und ältesten Teil der historischen Ortsbebauung von Dornholzhausen. Kern der Anlage ist der Kirchhof und der nur wenige Meter südöstlich liegende, aus der Dorfstraße und aus der Straße Am Kesselberg gebildete Kreuzungsbereich, der den eigentlichen Dorfmittelpunkt markiert. Mit einbezogen ist die Dorfstraße in nördlicher und südlicher Richtung.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |