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Das gegenüber der Einmündung der Sauerbrunnengasse an der Ecke Wolfskauterweg gelegene Fachwerkwohnhaus ist mit Ausnahme des östlichen Eckständers im Obergeschoss völlig verputzt. Der aufwändig geschnitzte, auf der Kante säulenförmig ausgearbeitete Ständer zeigt als Hochrelief ausgeführte, qualitätvolle Weinranken- und Blütenmotive, die auf eine Entstehungszeit im frühen 17. Jahrhundert deuten, also noch vor dem Dreißigjährigen Krieg. Proportionen und Fensteranordnung lassen aussagekräftiges und weitgehend ungestörtes Fachwerkgefüge erwarten. Das Gebäude ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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