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Das in der Sichtachse der Sauerbrunnenstraße stehende, verputzte Fachwerkwohnhaus hat als Eckgebäude an der südlich abgehenden Sackgasse wichtige Überleitungsfunktion. Mit der Traufseite zur Alten Dorfstraße orientiert und nach hinten sekundär verlängert, zeigt es die zeittypischen, steilen Proportionen eines in der Mitte des 17. Jahrhunderts errichteten Gebäudes. Der als einziger Fachwerkteil freiliegende nördliche Eckständer ist mit aufwändigem Schnitzwerk versehen. Er ist auf der Kante geschuppt, zeigt Voluten am oberen und unteren Ende sowie einseitlich angebrachtes Kettenornament. Da aufgrund der unter dem Putz sich deutlich abzeichnenden Überstände vom vollständigen Erhalt des ursprünglichen Fachwerks ausgegangen werden kann, muss das mit einem Sockel ausgestattete Gebäude aus geschichtlichen sowie wegen seiner exponierten Lage auch aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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