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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit linksseitigem überbautem Tor an der Ecke Riedgasse. Mit einem hinten erhöhten Bruchsteinsockel ausgestattet, zeigt das laut der größtenteils unleserlichen Inschrift auf 1677 datierte Haus an der Vorderseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit. Charakteristische Merkmale sind außer den profilierten Schwellen die "Mannfiguren". Diese haben leicht geschwungene Streben im Erdgeschoss bzw. S-förmig verlaufende Streben mit Gegenstreben im Obergeschoss. Der östliche Eckständer ist dabei durch stilisiertes Rankenwerk und Perlstäbe auf den Kanten optisch hervorgehoben. Aus künstlerischen sowie aus städtebaulichen Gründen ist das exponiert gelegene Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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