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Fachwerkhofreite bestehend aus einem Fachwerkwohnhaus mit Anbau und einer Scheune sowie einem jüngeren, den Hof abschließenden Stallgebäude. Das giebelständige Fachwerkwohnhaus zeigt ein regelmäßiges, stockwerkweise abgezimmertes Fachwerk mit geschosshohen Streben, das seine Entstehungszeit in das späte 18. Jahrhundert datiert. Korrespondierend zum hofseitig geschlossenen Wohnhaus wurde im 19. Jahrhundert eine Fachwerkscheune errichtet. Wohnhaus und Scheune bilden zusammen mit der gegenüber liegenden Nr. 7 eine dem eigentlichen Ort vorgelagerte Hofgruppe und sind als Markierung für den Beginn der historischen Bebauung des Ortes aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |