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Das als Schule errichtete, später als Rathaus genutzte zweigeschossige Gebäude steht an der Ecke vor den Obergärten. Es wurde 1847 aus Lehmsteinen auf annähernd quadratischem Grundriss errichtet und ist mit der Giebelseite zur Straße hin orientiert. Der schlichte, völlig schmucklose Baukubus ist mit einem Sockel und einem flach geneigten, weit vorkragenden Satteldach versehen. Seine hochrechteckigen Fenster waren bauzeitlich mit Klappläden ausgestattet. Zusammen mit dem 1848 entstandenen Brunnen, einer gusseisernen Schwengelpumpe, ist das Gebäude aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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