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Die für das Ortsbild wichtige, exponiert im Zentrum des Dorfes gelegene Hofanlage besteht aus einem Fachwerkwohnhaus in Ecklage und mehreren Nebengebäuden. Bei dem jetzt vollständig verputzten, zur Dorfstraße giebelständigen Hauptbau handelt es sich, wie historische Fotos belegen, um ein Gebäude des frühen 18. Jahrhunderts mit aufwändig gestaltetem Fachwerkgefüge und geschnitzten Eckständern. Da davon ausgegangen werden kann, dass sich diese unter dem Putz erhalten haben, muss das Haus aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |