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Die seit dem Ende des 15. Jahrhunderts existierende, in ihrem heutigen Bestand auf das 19. Jahrhundert zurückgehende Mühle liegt isoliert südöstlich des Dorfkerns jenseits des Kleebachs. Ihre aus einem Wohngebäude und mehreren Nebengebäuden bestehende Hofanlage umschließt ein unregelmäßiges Hofgeviert. Sie ergibt, von der nahegelegenen Brücke aus gesehen, eine durch Fachwerk und Giebel geprägte, in der Höhe gestaffelte, für den östlichen Dorfrand wichtige Gesamtansicht und ist daher aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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