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Kleine, einbogige Bruchsteinbrücke im Zuge der ehemaligen Mühlgasse. Die flache Wölbung des Bogens und die hochgezogenen, auf der Oberseite mit Steinplatten belegten Wangen verweisen auf eine Entstehung im späten 18. oder frühen 19. Jahrhundert. Unweit der Mühle situiert, ist das technik- und verkehrsgeschichtlich gleichermaßen wertvolle Bauwerk auch aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |