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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit rechtsseitig angefügtem jüngeren Tor. Das Fachwerk dürfte, wie das plastisch ausgebildete, mehrfach profilierte Quergebälk und die in ursprünglicher Position gewahrten Fenster der Giebelseite belegen, insgesamt erhalten sein. Besonders bemerkenswert ist das hohe, flachbogig abschließende Tor mit eingeschnittener Pforte, das mit einem umlaufenden Schuppenband und kleinen Halbrosetten ausgeziert ist. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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