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Zweigeschossiges, giebelständig zur Straße orientiertes Wohnhaus mit massivem Erdgeschoss und aufwändig gestaltetem Obergeschoss. Die Eckständer an Giebel- und Traufseite werden von hohen, leicht gebogenen Streben mit Kopfwinkelhölzern begleitet, in den Brüstungsfeldern zwischen den beiden symmetrisch angeordneten Fenstern sind Winkelhölzer angeordnet, die jeweils ein spitz gestelltes Rechteck freigeben. Im Dachgeschoss findet sich konstruktives Fachwerk mit schwächer dimensionierten Hölzern und einer nachträglichen Aufdrempelung. Das Wohngebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |