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Schräg zur Straßenflucht gesetztes Fachwerkwohnhaus auf hohem, gestuftem Sockel. Das vollständig verkleidete, im Dachbereich durch Aufdrempelung veränderte Haus, dürfte seinen Proportionen nach noch aus dem 17. Jahrhundert stammen. Auch das allseitig stark auskragende Obergeschoss und die in originaler Position erhaltenen kleinen Fenster deuten auf eine frühe Entstehung und den Erhalt des ursprünglichen Fachwerks hin. Zusammen mit der schräg angesetzten alten Bruchsteinmauer ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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