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Das von der Straßenflucht zurückgesetzte Wohnhaus wurde als Fachwerkbau auf ansteigendem Gelände giebelseitig zur Straße errichtet. Sein im Obergeschoss sichtbares Fachwerk zeigt weit ausgreifende, geschweifte Streben mit kleinen Kopfwinkelhölzern an den Eckständern, während der mittige Bundständer durch zweifach genaste Fußwinkelhölzer betont wird. Das steile Satteldach über dem verschieferten Giebelfeld sowie die mehrfach profilierte Gesimszone mit überstehenden Balkenköpfen weisen in eine Bauzeit im frühen 18. Jahrhundert. Das Gebäude ist aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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