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Ortsbildprägende Hofanlage auf asymmetrischem Grundriss aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Das zweigeschossige, verkleidete, vermutlich in Fachwerk errichtete Wohnhaus mit steilem Satteldach ist traufseitig zur Dorfstraße orientiert. An den nördlichen Teil der Giebelfassade ist schräg die überbaute Tordurchfahrt angefügt, die als Torfahrt mit horizontalem Abschluss sowie einer separaten Handpforte ausgeführt ist. Das Fachwerk des Obergeschosses zeigt gerade Streben mit Fuß- und Kopfbändern an den Eckständern und zwei annähernd mittig angeordnete Fenster, deren Brüstungsfelder durch Winkelhölzer zu sechseckigen Putzfeldern gestaltet sind. Das nach Norden hin abschließende Nebengebäude führt die Fachwerkgliederung im Obergeschoss fort. Die gesamte Hofanlage steht aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen unter Denkmalschutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |