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Zweizoniges giebelständiges Fachwerkwohnhaus. Das mit einem Sockel ausgestattete Haus, dessen Untergeschoss verputzt ist, zeigt am Obergeschoss dichtes, an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit steil gestellten geraden Streben, Kopfwinkelhölzern, Gegenstreben, Kurzstreben und profilierten Schwellen. Seine in ursprünglicher Position erhaltenen Fenster sind zu Paaren geordnet. Als eines der wenigen aussagekräftigen, nur leicht veränderten Gebäude in Espa ist das im 18. Jahrhundert entstandene Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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