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Der 1902 errichtete giebelständige Klinkerbau auf annähernd quadratischem Grundriss ist weitgehend in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten. Wichtige Merkmale sind die umlaufende Horizontalgliederung mittels Klinkerbändern, der durch hölzerne Konsolen getragene, vorkragende Giebel und die symmetrisch geordneten, durchweg flachbogigen Fenster, die im Erdgeschoss noch mit den originalen Klappläden ausgestattet sind. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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