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Großflächige Hofreite an der Ecke zum Weidenweg. Die unregelmäßige Hofanlage besteht aus einem traufseitig zur Straße gelegenen, zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus, einer Fachwerkscheune und mehreren Nebengebäuden. Das verputzte, an der Giebelseite verschieferte bzw. verschindelte Wohnhaus wahrt insgesamt die ursprünglichen Proportionen eines im 18. Jahrhundert errichteten Gebäudes. Zusammen mit den weitgehend ungestörten Wirtschaftsgebäuden ist es aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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