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Das kleine eingeschossige, auf der Giebelseite verbretterte, sonst verputzte Fachwerkwohnhaus steht traufseitig zur Straße auf einem gestuften Kellersockel an der Ecke Weidenweg. Da das ehemalige Kleinbauern- oder Tagelöhnerhaus seit 1934 bis in die ersten Jahre des Zweiten Weltkrieges den "Nerother Wandervögeln" als Landheim diente, hat es als Treffpunkt der von den Nationalsozialisten verfolgten "Bündischen Jugend" geschichtliche Bedeutung und ist daher Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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