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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Hüttenberger Tor. Das breitgelagerte Wohnhaus wurde als Fachwerkbau errichtet, ist jedoch heute vollständig verputzt bzw. verkleidet. Es zeigt in der Giebelansicht noch bauzeitliche, symmetrisch angeordnete Fensteröffnungen in Ober- und Dachgeschoss, ebenso den Kopf des mittig durchlaufenden Unterzuges über dem Erdgeschoss. Das Tor besteht aus Torfahrt mit leicht geschwungenen Kopfbändern und separater Handpforte. Das darüber liegende Gefach ist sehr schlicht durch ein Kreuz in vier annähernd quadratische Gefache unterteilt. Wohnhaus und Tor sind aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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