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Gesamtanlage Schmittgraben
Schmittgraben 18-30
Die Straße Schmittgraben ist als wichtige, nach Norden gerichtete Ausfallstraße jenseits der Schillerstraße bzw. der Straße Neuhofen weitergeführt. Hier findet sich schützenswerte Bausubstanz hauptsächlich des 19. Jahrhunderts in Form von vollständigen Hofreiten mit trauf- und giebelständigen Wohnhäusern. Die Gebäudegruppe ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage ausgewiesen, da sie die Erweiterung des Ortes nach Norden dokumentiert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |