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Gesamtanlage Obergasse
Obergasse 31-47, 26-34
Die in der Mehrzahl im 18. Jahrhundert errichteten Hofreiten mit ihren in der Regel giebelständigen Fachwerkwohnhäusern, die zusammen mit den Hoftoren den Straßenverlauf kennzeichnen, finden sich vor allem im südlichen Abschnitt beiderseits der Obergasse aufgereiht. Insbesondere die dem gekrümmten Straßenverlauf folgende Staffelung der giebelständigen Wohnhäuser prägt diesen Bereich der Obergasse, der von der Kirche aus gesehen durch die Hofreiten 31 bis 47 nach Südwesten optisch abgeschlossen wird. Aus geschichtlichen Gründen ist das Gebäudeensemble als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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