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Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Der an der nördlichen Peripherie des Ortes, westlich des Gönsbachs gelegene Jüdische Friedhof umfasst ein kleines, durch Hecken abgegrenztes Areal zwischen Schule und Kindergarten.
Seit dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts hatten sich Juden vor allem als Viehhändler in Langgöns niedergelassen. Der Grund für ihre Ansiedlung war der hier seit 1775 dreimal jährlich abgehaltene Vieh- und Krämermarkt. Schon infolge der gegen Ende des 19. Jahrhunderts grassierenden antisemitischen Bewegung, die durch die Tätigkeit von Dr. Böckel u. a. ausgelöst wurde und in einem „Judenfreien Markt" (1890) gipfelte, wanderten viele der jüdischenEinwohner ab. So sank nach 1900 die Zahl der jüdischen Einwohner, die laut einer Volkszählung von 1861 noch 64 betragen hatte, auf nur sieben.
Nach der Vertreibung bzw. Vernichtung der letzten noch in Langgöns verbliebenen Juden (nach 1939) ist der Jüdische Friedhof mit seinen ca. zwölf Gräbern heute der einzige materielle Hinweis auf die einstige Existenz einer jüdischen Gemeinde in Langgöns und daher aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |