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Das an der 1851/52 eröffneten Bahnstrecke Kassel-Frankfurt um 1879 errichtete Bahnhofsgebäude besteht aus drei unterschiedlich gestalteten Bauteilen und zeigt die zeittypischen spätklassizistischen Merkmale der frühen Gründerjahre. Hauptcharakteristika sind die hochrechteckigen, von Gesimsstücken bekrönten Fenster, die durchlaufende Horizontalgliederung mittels verdoppelter Gesimsbänder und die flach geneigten, weit vorkragenden Satteldächer, die ursprünglich mit hölzernen Hängegiebeln verziert waren. Während der symmetrisch gestaltete Risalit mit dem Haupteingang sowie der links angefügte Flügel zweigeschossig sind, ist der rechtsseitige Anbau nur eingeschossig. Der Bau ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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