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Das traufseitig zur Breitgasse hin ausgerichtete zweigeschossige Fachwerkwohnhaus befindet sich an zentraler Position im historischen Mittelpunkt des Ortes. Das vermutlich im frühen bis mittleren 18. Jahrhundert errichtete Gebäude ist vollständig verputzt und wird durch paarweise angeordnete Fenster im Giebel sowie im südlichen Teil der Traufseite gegliedert. Zwei Fensterachsen prägen den nördlichen Bereich, wobei die etwas tiefer liegende Position der Fenster auf ein versetztes Fußbodenniveau im Erdgeschoss schließen lässt. Das Satteldach zeigt beidseitig einen Krüppelwalm. Bemerkenswert sind ebenfalls die im Winkel angefügte große Scheune, sowie die Nebengebäude. Die gesamte Hofanlage ist einschließlich des Hoftores und der Einfriedungsmauer aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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