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Das seit 1862 als Gasthaus nachweisbare, breit gelagerte, zweieinhalbgeschossige Gebäude entstand in seiner jetzigen Form aus dem Umbau eines älteren Fachwerkhauses. Durch eine rechtsseitige Erweiterung entstand die vollkommen symmetrisch gestaltete Schaufassade, die durch den in der Mitte überhöhten Giebel, durch ein hier eingelassenes Doppelfenster mit Gesimsverdachung und besonders durch den in der Gebäudemitte angebrachten dreiseitigen Erker charakterisiert wird. Wegen seiner hohen ortsgeschichtlichen Bedeutung als Vereinslokal sowie als Pendant zum Haus Breitgasse 15 ist das Gebäude einschließlich seines hölzernen Tores aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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