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Giebelständiges, teils verputztes, teils verschiefertes Fachwerkwohnhaus mit linksseitigem, hölzernem Hoftor. Das Fachwerkgefüge des auf einem hohen Sockel errichteten Hauses ist, wie an den gedrungenen Proportionen, den in originaler Position erhaltenen Fenstern und an den Überständen in allen Geschossen ablesbar, weitgehend erhalten. Eine im Sockel in der Gebäudemitte eingelassene, bogenförmig ornamentierte Steinplatte gibt neben den Initialen des Bauherrn auch das Erbauungsjahr (1791) an. Als wichtiger, kaum veränderter Bestandteil der Bebauung an der Breitgasse ist das Haus aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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