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Giebelständiges dreizoniges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts auf mehrfach gestuftem Bruchsteinsockel. Das vollständig erhaltene Fachwerk, das durch einen symmetrischen Aufbau an der Giebelseite gekennzeichnet wird, zeigt neben weit ausladenden Streben mit Kopfhölzern und Halsriegeln an den Ecken sowie geschosshohen Streben an der Traufseite auch ein umlaufendes, mehrfach profiliertes Quergebälk. Großen historischen Wert besitzt die in der Mitte der Traufseite gewahrte, waagerecht geteilte Haustür mit ornamentierten Kassettenfüllungen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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