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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Das vollständig verputzte Wohnhaus wird an seiner Giebelseite durch zwei Fensterachsen, die im Giebelfeld zu einem Fensterpaar zusammenrücken, sowie durch eine dunkel abgesetzte Verbretterung der Schwellenzone gegliedert. Der Hof wird von einem überbauten Tor abgeschlossen, an welches sich als Verbindung zum Wohnhaus ein kleiner Anbau anfügt. Die Gebäudeecken des Anbaus sind durch Quadermauerwerk optisch betont, die beiden Fenster zeigen eine ähnliche Einfassung mit Betonung des Schlusssteins sowie der Segmentbogenansätze. Wohnhaus und Tor sind aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmäler.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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