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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit Teilwalm. Das an der Vorderseite mit einem kräftigen Sockel ausgestattete, weit in die Tiefe geführte Haus zeigt auf der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk des 18. Jahrhunderts. Bemerkenswert sind die weit ausladenden 3/4-hohen Streben mit Kopfholz, Halsriegel und gegenläufiger Fußstrebe an den Eckständern, die geschnitzte Viertelsäulen mit Kanneluren aufweisen, sowie die profilierten Schwellen. Das Haus ist aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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